Teilschaden

Teilschaden - eingetretener Schaden in der Sachversicherung, durch den eine versicherte Sache nicht vollständig, sondern nur teilweise zerstört oder beschädigt wird. Im Gegensatz zum Teilschaden bezeichnet man die Beschädigung von Sachen, durch die ihr Gebrauchswert gänzlich vernichtet wird, als Totalschaden. Der Versicherer ersetzt beim Teilschaden die Reparaturkosten unter Anrechnung der Restwerte und Abzug der Franchise.