Teilwert

Teilwert - steuerrechtlich der Betrag, den der Erwerber eines ganzen Betriebes innerhalb des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut zahlen würde, wenn der Betrieb fortgeführt wird, nach unten begrenzt vom Materialwert (Schrottwert), nach oben von den erhöhten Wiederbeschaffungskosten. Der Wert, den ein Erwerber unter den gen. Voraussetzungen für das einzelne Wirtschaftsgut aufwenden würde, liegt meist zwischen diesen beiden Werten.