Teilzahlung

Teilzahlung - Rückzahlung eines Kredites durch Teilbeträge zu festgelegten Terminen auf vertraglicher Grundlage. Bei der Teilzahlung wird der Kaufbetrag bis auf die vom Kreditnehmer zu leistenden Anzahlungen kreditiert. Der kreditierte Betrag wird zu Lasten des Käufers verzinst.

Teilzahlungskreditversicherung - bes. Form der Kreditversicherung, die dem Kreditgeber (Warenhäusern, Sparkassen usw.) Versicherungsschutz für den Ausfall von Forderungen aus einem Teilzahlungskreditvertrag gewährt. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der auf Teilzahlung verkauften Ware, nach der Höhe des Kredits und der Kreditlaufzeit.