Termineinlage

Unter Termineinlage kann auch das sogenannte Termingeld verstanden werden. Das sind Geldanlagen, die nur eine kurze- bis mittelfristige Laufzeit haben. Die Kündigungsfrist für diese Termineinlage beträgt aber mindestens einen Monat. Es gibt zwei Arten von Termineinlagen, dem Festgeld und dem Kündigungsgeld.

Bei Festgeld wird zwischen der Bank und dem Kunden eine feste Laufzeit vereinbart. An diesem Fixtermin ist das Geld fällig. Man kann es aber dann weiter als eine Art Sichteinlage führen, oder es kann natürlich auch verlängert werden. Bei dem Kündigungsgeld wird ein bestimmter Kündigungstermin genannt. Sofern der Kunde dann das Geld haben möchte, muss er zu diesem Zeitpunkt kündigen, damit er über sein Geld verfügen kann. Solange aber nichts gekündigt ist, bleibt alles bestehen, wie es bei Vertragsabschluss geregelt war. Nach der Kündigung wird es wie beim Festgeld weitergehandelt.