territoriale Proportionen

Territoriale Proportionen, - Qualitative und quantitative Proportionalität der räumlichen Beziehungen innerhalb und zwischen den territorialen Einheiten sowie die Proportionalität der territorialen Teilstrukturen des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses (Produktions-, Ressourcen- und Siedlungs-, Wissenschafts-, Bevölkerungs- und Infrastruktur), Bestandteil der volkswirtschaftlichen Proportionen und Gegenstand der Territorialplanung. Territoriale Proportionen werden nach ihrer Wirkungsrichtung in übergebietliche und innergebietliche Proportionen eingeteilt. Zu den übergebietlichen Proportionen gehören: a) Proportionen zwischen dem Territorium des Landes und seinen Gebieten; b) Proportionen zwischen Zweigen, Bereichen und Gebieten (territoriale Zweig- und Bereichsproportionen); c) Proportionen zwischen den Gebieten (territoriale Verflechtungsproportionen). Zu den innergebietlichen Proportionen gehören: a) Proportionen zwischen den Zweigen der Produktion im Gebiet (gebietliche Verflechtungsproportionen der Zweige), insbesondere zwischen den Spezialproduktionen und den Zulieferungen im Gebiet; b) Proportionen zwischen dem Ressourcenaufkommen oder den Kapazitäten der Bereiche der Infrastruktur und den Nutzern innerhalb des Gebietes (Proportionen des innergebietlichen Ressourceneinsatzes bzw. des innergebietlichen Fondseinsatzes der Infrastruktur und der Bauwirtschaft); c) Proportionen zwischen der Bevölkerung des Gebietes und den Zweigen bzw. Bereichen im Gebiet (gebietliche Versorgungs- und Betreuungsproportionen sowie gebietliche Bevölkerungs- und Arbeitskräfteproportionen); d) Proportionen zwischen den Siedlungen und den kleineren Teilgebieten (Verflechtungsproportionen zwischen Teilgebieten); e) komplexe Proportionen im Gebiet (gebietliche Hauptproportionen). Territoriale Proportionen verändern sich mit der gesellschaftlichen, ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Entwicklung. Ihre Planung erfolgt mittels territorialer Kennziffern, Normative und Bilanzen.