Tierhaftpflichtversicherung

Eine Tierhaftpflichtversicherung, ein Muss für Pferde- und Hundebesitzer, damit es im Schadensfall keine bösen Überraschungen und finanzielle Probleme gibt

Versicherungen sind ein unendliches Thema. Fast alles kann und vieles sollte man versichern, damit man im Schadensfall auf der sicheren Seite ist. Tierhalter mit größeren Tieren, die Hunde oder Pferde als treue Wegbegleiter halten, brauchen zwingend eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Hunde und Pferde, auch wenn sie noch so gut erzogen scheinen oder sind, sind unberechenbar. Deshalb sollte die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht an der Größe des Tieres, sondern an den Schäden, die es verursachen kann, gemessen und abgeschlossen werden. Entscheidend für den Schadensfall ist die Deckungssumme. Je höher diese ist, desto günstiger wirkt sich das im Schadensfall aus. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter vor Schadensersatzansprüche durch Dritte und deren Kosten, denn der Tierhalter muss immer für die Schäden aufkommen, die sein Tier ohne sein Hinzutun verursacht. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Risiken, die durch das Haustier verursacht wurden. Mit dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet der Versicherer Schadensersatz für Sachschäden, Personen- und Vermögensschäden, die durch das Haustier verursacht wurden. Diese Schäden können beispielsweise durch einen Unfall, den der Hund oder das Pferd verursacht hat, auftreten. Kommt Personenschaden hinzu, kann das sehr teuer werden. Auch die Mitversicherung von Familienmitgliedern und anderen, mit der Aufsicht des Tieres betraute Menschen, ist Teil der Tierhalterhaftpflichtversicherung und im Versicherungsumfang enthalten.

Einige Versicherungsunternehmen versichern Hunde bestimmter Rassen nicht oder nur zu sehr hohen Beiträgen. Um die passende Tierhalterhaftpflichtversicherung zu finden, lohnt sich ein Versicherungsvergleich. Mit ihm lässt sich die optimale Versicherung finden.

Katzen und kleinere Haustiere brauchen keine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie und die Schäden, die sie verursachen, sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, die dann in die Pflicht genommen wird.