Träger

Träger: Konstruktionsglied, das vorwiegend quer zu seiner Längsachse gerichtete Kräfte aufnimmt und in die Auflager überträgt, d. h. statisch als Biegestab wirkt. Man unterscheidet: 1. nach dem Querschnitt (Walz-, Blech-, Kasten-, Verbund-Träger u. a.), 2. nach der Bauart (Vollwand-, Fachwerk-, unterspannte Träger). Typische Formen des Metallleichtbaus sind R-und Waben- Träger. Ihre wirtschaftliche Herstellung ist nur bei Serienfertigung mit hohem Mechanisierungsgrad wirtschaftlich, 3. nach dem statischen System, 4. nach der Anwendung (Decken-, Dach-, Brückenhaupt-, -quer-, -längs-, Kranbahn-, Laufkatzen- Träger u. a.). Als Trägerbau bez. man das Teilgebiet des Stahlbaus, in dem vorwiegend Walz-Träger verwendet werden. Es umfasst Decken, Bühnen, Podeste, Balkone u. ä.