Traktorengarage

Traktorengarage: meist umschlossener, vor Witterungseinflüssen schützender Einstellraum für Traktoren, Teil des Betriebsmaschinenhofs eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs (Landtechnische Bauten). Bei freistehender Garage ohne benutzbaren Dachraum bis 500 m2 Grundfläche sind die tragende Konstruktion feuerbeständig, nichttragende Wände nichtbrennbar und die Dachkonstruktion oder der obere Raumabschluss nichtbrennbar bzw. feuerhemmend auszuführen. Konstruktiv sind Mauerwerksbauweisen und Stützenkonstruktionen aus Stahlbetonfertigteilen mit massiven Dachkonstruktionen (z. B. Stahlbetonkassettenplatten oder -hohldielen) als nichtbrennbare und Dachkonstruktionen mit Holznagelbindern und untergehängten Decken (z. B. aus Asbestzementplatten) als feuerhemmende Ausführungen üblich (Branddecke). Die Dachhaut bei massiver Dachdeckung besteht aus zwei Lagen 333er oder 500er Dachpappe, bei Binderkonstruktionen aus Wellasbestzementplatten. Für die Wandausfachung bei Montagebauweisen werden Montageelemente aus Beton, Leichtbeton-Hohlblockstein- oder Ziegelmauerwerk verwendet. Die Torstürze sind aus Stahlbetonfertigteilen oder als Stahlzargen, die Tore aus Holz oder Stahl ausgeführt. Die Tageslichtbeleuchtung erfolgt durch Fensterbänder über den Toren oder durch teilweise verglaste Torfelder. Der Fußboden besteht aus Beton und ist mit einem Gefälle von 1 % zur Türöffnung hin versehen. In Unterstellräumen für Raupenschlepper ist Hartsteinpflaster vorzuziehen. Zur Bemessung geht man von Traktoren der Mittelklasse mit einer Breite bis zu 2,2 m und einer Länge bis zu 4,1 m aus; diese erfordern 3000 mm breite und bei einreihiger Aufstellung 5000 mm bzw. bei zweireihiger Aufstellung 9000 mm tiefe Boxen oder Standflächen sowie eine Torhöhe von 2700 mm. Bei großen Traktoren, Raupenschleppern, Hubladern und LKW betragen diese Maße 3000, 3500 und 7000 mm. Für ständig einsatzbereite Kraftfahrzeuge mit wassergekühlten Motoren müssen die Garagen beheizbar sein.