Treppe

Treppe: im allgemeinen stufenförmiger Verbindungsweg zwischen Nutzflächen (Fußböden) unterschiedlicher Höhenlage inner- und außerhalb eines Bauwerkes; i. e. S. Stufenanlage mit > 3 Treppenstufen (Steigungen) und mit einer Neigung zwischen 20° und 45°. Die Neigung ergibt sich aus dem Steigungsverhältnis (Treppensteigung) h/b, d. h. dem Verhältnis zwischen der Steigungshöhe (= Stufenhöhe) h und der Auftrittsbreite (= Stufenbreite) b; es wird nach empirischen Formeln ermittelt, hauptsächlich nach der Schrittmaßformel 2 h + b = 630 ± 30 mm; als günstigstes Steigungsverhältnis gilt h/b = 170/290 mm. Nach der Neigung werden abgegrenzt: Leitern (60° bis 90°), Leitertreppe (45° bis 60°), Rampentreppe (15° bis 20°), Rampen (bis 15°).

Zu den Bestandteilen einer Treppe zählen: Treppenraum, -stufen, -lauf, -äuge, -podest, -brüstung bzw. -geländer, Handlauf, Wange und Treppenkrümmling. 1. Der Treppenraum umschließt in Geschoßbauten mit feuerbeständigen Wänden die Treppeanlage. 2. Die Treppe besteht aus Treppenstufen, deren Folge den Treppenlauf bilden. Die Laufbreite ist das kleinste Lichtmaß zwischen den begrenzenden Wand- oder Brüstungsflächen, den Geländern oder Handläufen. Nach der Anzahl der Läufe werden ein-, zwei- und dreiläufige oder -armige Treppe unterschieden. Nach der Form des Treppenlaufes entspr. der Lauflinie, der theoretischen Mittellängslinie des Laufes, wird die Treppe als gerade, gewendelte oder gerundete Treppe bez. Die Lauflinie der Wendeltreppe z. B. ist kreis- oder ellipsenförmig geschlossen: die Stufen eines geraden Laufes sind gerade, die der anderen Laufarten verzogen. 3. Das Treppenauge ist der von der Laufinnenseite umschlossene durch die Geschosse gehende Lichtraum, vor allem bei der Wendeltreppe. 4. Das Treppenpodest (Treppenabsatz) ist eine waagerechte Fläche zwischen Treppenläufen. Am Podest kann ein Geländerpfosten befestigt sein. 5. Die massive Treppenbrüstung oder ein Treppengeländer aus Holz oder Metall wird als Schutz an der offenen Laufseite der Treppeangebracht. Der Handlauf an der Brüstung, am Geländer und Treppenraumwand ermöglicht das Festhalten. 6. Die Wange ist der seitliche Längsträger der Stufen bei Holztreppe und Betontreppe. Der rundgearbeitete hölzerne Verbindungsteil zwischen den abgewinkelten Holzwangen zweier Treppenläufe wird als Treppenkrümmling bez. Nach der Lage im Gebäude unterscheidet man Geschoßtreppe, Kellertreppe und Bodentreppe. - Eine Freitreppe befindet sich außerhalb des Bauwerkes, ist jedoch mit ihm verbunden. Im Gegensatz dazu hat eine auch außerhalb des Gebäudes angebrachte Sicherheitstreppe („Nottreppe) keine direkte Verbindung mit den Räumen des Gebäudes und ist über Balkone, offene Laubengänge oder Sicherheits-(Brand-)schleusen erreichbar. - Materialien für die Treppe sind hauptsächlich Beton, Stahl, Holz. - Die Holztreppe wird nach der Verbindung der Stufen mit den Wangen bez. Bei der eingeschobenen Treppe werden die Trittstufen in Nuten der Wange hineingeschoben; bei der (ein-)gestemmten Treppe sind die Tritt- und Setzstufen in deren Profil entspr. (gestemmte) Ausnehmungen der Wangen eingelassen; bei der aufgesattelten Treppe werden Tritt- und Setzstufen auf die entspr. dem Steigungsverhältnis ausgeschnittenen Wangen aufgeschraubt. - Die Lamellentreppe ist eine Stahlbeton-Montagetreppe, deren Fertigteile den Treppenlauf längs gliedern. - Sonderformen der Treppe sind die Schiebe-, Klapp-und Roll- oder Fahrtreppe. Die Schiebe- und Klapptreppe zählt zu den Leitertreppe; sie wird bei beengten, Raumverhältnissen nur zur Benutzung in Funktionsstellung gebracht und sonst beiseitegestellt. Die Rolltreppe ist eine maschinell getriebene Stufenfolge zur bequemen Überwindung von Höhenunterschieden (Geschossen) in stark frequentierten Gebäuden, wie Warenhäusern, Bahnhöfen u. a.