Treuhandgeschäft

Ein Treuhandgeschäft wird nicht von einer betroffenen Person wahrgenommen, sondern von einer zweiten Person. Diese zweite Person ist dann für die wirtschaftlichen Aktivitäten der betroffenen Person zuständig. Die zweite Person hat dieselben Rechte wie der Auftraggeber, darf aber diese Rechte nicht zu seinen eigenen Gunsten nutzen. Diese zweite Person wird auch als Treuhänder bezeichnet.

Eine Bank legt im Auftrag eines Kunden einen bestimmten Betrag an. Diese Anlage erfolgt im Namen des Kunden, also des Treugebers. Dieser trägt das komplette Risiko, für den, der diesen Auftrag erteilt hat. Die Leistung der Bank muss vom Treugeber bezahlt werden, doch sie trägt kein Risiko. Die wohl bekanntesten Treuhandgeschäfte wurden unter der Treuhand abgewickelt. Die Treuhand wurde als Gesellschaft gegründet, um die staatseigenen Betriebe der ehemaligen DDR zu veräußern. Bei jedem Verkauf eines Betriebes wurde also ein Treuhandgeschäft abgewickelt.