Trinkwasserversorgung

Trinkwasserversorgung: Anlage, einschließlich dem Rohrnetz, die die hygienische und gesellschaftlich gerechtfertigte Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten hat. Durch andere vorhandene Versorgungssysteme darf die Trinkwasserversorgung nicht gefährdet werden. Eine Verbindung von Trink- mit Nichttrinkwasserleitungen ist unzulässig. Wasserversorgungsanlagen sind so zu betreiben, dass das an den Verbraucher abgegebene Wasser keine Krankheitserreger oder gesundheitsschädigende Stoffe enthält. Die Überwachung geschieht durch die Kreis-Hygiene-Inspektion.