Überbrückungskredit

Überbrückungskredit - Kredit zur Überbrückung zeitweiliger Finanzierungsschwierigkeiten, bis die Planmäßigkeit wieder hergestellt ist.

Überbringerklausel - Zusatz im Scheck bei der Angabe des Zahlungsempfängers (oder Überbringer), durch den der Scheck aus einem Orderpapier zum Inhaberpapier wird. Die bezogene Bank kann an jeden Vorleger zahlen, ohne seine Berechtigung auf Grund von Indossamenten nachprüfen zu müssen. Ein Indossament auf einem Inhaberscheck macht den Indossanten regresspflichtig, ohne aber die Urkunde in einen Orderscheck umzuwandeln.