Übergepäck

Übergepäck - im Luftverkehr und in der Seeschifffahrt Teil des Reisegepäcks, der die im Tarif festgelegte Menge des Freigepäcks überschreitet. Für Übergepäck ist ein Transportentgelt zu bezahlen. Übergepäck wird in der Regel im Laderaum des vom Passagier benutzten Flugzeugs bzw. Schiffs befördert. Im Luftverkehr soll die Menge des Übergepäcks bei der Platzbuchung mit angegeben werden.