Überziehungskredit

Der Überziehungskredit. Es gibt kaum ein Girokonto, das über keinen Überziehungskredit verfügt. Nur, wenn die Bonität des Kontoinhabers nicht ausreichend ist, wird bei einer Kontoeröffnung kein Überziehungskredit eingeräumt. Stattdessen wird das Konto als Guthabenkonto geführt. Dennoch gibt es den Verfügungsrahmen in den roten Zahlenbereich nicht automatisch, sondern muss beantragt oder vereinbart werden. Es geht bei den Verhandlungen mit der kontoführenden Bank auch um den Verfügungsrahmen, der mit dem Überziehungskredit eingerichtet werden soll. In der Regel wird dazu die Höhe des regelmäßigen Einkommens als Richtwert verwendet. Ein Überziehungsrahmen in Höhe des Vierfachen eines Monatseinkommens ist durchaus möglich. In anderen Fällen gibt es einen Rahmen vom Zweifachen des Gehaltes oder einen Festbetrag, beispielsweise 1000 Euro. Bei der Entscheidung wird die Bank alle Gesamtumstände würdigen, die ihr bekannt sind und die mit der Bonität des Bankkunden zu tun haben. So kann es auch passieren, dass ein Kontoinhaber mit geringem Einkommen, aber mit guter Kreditwürdigkeit dennoch einen Überziehungskredit in Höhe von beispielsweise 1000 Euro eingeräumt bekommt, während ein anderer Antragsteller mit schlechterer Bonität, aber mit gutem Einkommen auch keine höhere Zusage erhält oder sogar eine Ablehnung riskieren muss. Einen Anspruch auf einen Überziehungskredit haben Bankkunden nicht, auch wenn ein Überziehungsrahmen zu den Merkmalen eines Girokontos gehört. Ein anderes Wort für Überziehungskredit ist Dispositionskredit. Die Zinsen für den Betrag, der innerhalb des Verfügungsrahmens in Anspruch genommen wurde, sind wesentlich höher, als für einen Ratenkredit. Dafür muss der Kontoinhaber keine regelmäßigen Tilgungen leisten. Es bleibt seiner eigenen Verantwortung überlassen, wann und wie der Überziehungskredit wieder ausgeglichen wird.