Uferbefestigung
Uferbefestigung: Bauwerke an Ufern von Oberflächengewässern zum Schutz gegen Erosion durch Strömung und Wellen. Der Uferbefestigung dienen Deckwerke, Faschinen, Wellenbrecher und i. w. S. Ingenieurbiologische Bauweisen. 1. Deckwerke werden an Böschungen als Steinpflaster, Steinschüttung, in Beton- oder Bitumen- sowie als kombinierte Bauweise mit verschiedenen erosionsfesten Baustoffen ausgeführt. 2. Faschinen sind Bündel aus Asten von Laub- oder Nadelholz, die durch Draht zusammengehalten werden. Sie können allein zur Uferbefestigung angebracht werden oder als Fußsicherung von Deckwerken dienen. 3. Wellenbrecher werden als Steinschüttungen oder massive Bauwerke mit Hohlkehle meist frei im Wasser errichtet. Sie erzeugen eine Wellenreflexion und damit eine Verringerung des Wellenauflaufs an Uferbefestigungen. Molen werden ebenfalls als Wellenbrecher bez. Hafenbau. Ultraschallprüfung zerstörungsfreie Bauprüfung. umbauter Raum: Bruttoraum eines Baukörpers, der von den Außenwänden, von der Grund- und der Dachfläche umschlossen wird.