Rechtsgeschäft

Rechtsgeschäft

Als ein separates Rechtsgebiet wird mittlerweile zumeist das Recht des Umweltschutzes betrachtet. Das Bürgerliche Recht einerseits und das Strafrecht andererseits enthalten bedeutende umweltspezifische Vorschriften, deshalb lässt es sich nicht gänzlich dem Öffentlichen Recht zuordnen. Andauernd müssen innovative technische Gegebenheiten beachtet und integriert werden, was die Weiterentwicklung des Umweltrechts betrifft. Beispielsweise im Strahlenschutzrecht wird neuerdings die Strahlung von Handys besprochen.

Der Ausgangspunkt im Umweltrecht ist der so genannte anthropozentrische Ansatz. Das bedeutet, das Umweltschutzrecht wird dermaßen interpretiert, dass es gleichzeitig ein Menschenschutzrecht darstellt. Das heißt, um des Menschens Willen ist es, weshalb die Natur geschützt werden soll. Es sind neben anderem Umweltprivat-, Umweltfinanz-, Umweltprozess-, Umweltstraf- und Umweltvölkerrecht, die zum Verwaltungs- und Umweltrecht, also im rechtsübergreifenden Sinn zum Umweltrecht, gehören.

Es sind Gewässerschutz-, Strahlenschutz-, Immissionsschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Bodenschutz- und Klimaschutzrecht, Abfall- und Gefahrstoffrecht, die im engeren Sinne zum Umweltrecht gehören. Entweder auf gewisse Gefährdungsquellen oder auf gewisse Umweltgüter sind die gültigen Umweltgesetze in der BRD ausgerichtet. Dabei gibt es drei Modelle der Regelung:

Ein Umweltgut, etwa Wasser, wird geschützt gegen alle möglichen Gefahren. Alle Umweltgüter werden geschützt, jedoch ausschließlich gegen ausgewählte Gefahren (z.B. Müll oder Chemikalien). Es wird nur ein Umweltgut vor nur einer Gefahr geschützt (beispielsweise Wasser wird geschützt vor Putzmitteln).

So kommt es, naheliegend, zu Überschneidungen, aufgrund der parallelen Existenz der verschiedenen Bestimmungen. Beispielsweise kann man das Wasch-/Reinigungsmittelgesetz sowohl dem Gewässerschutz-, als auch dem Gefahrstoffrecht zuschreiben.

Probleme bei der Anwendung der unterschiedlichen Gesetze und beim gegenseitigen Anpassen solcher Gesetze gibt es, weil das Umweltrecht in Deutschland in eine große Zahl von Einzelgesetzen aufgeteilt ist. Heute versucht man dagegen, ein vereinheitlichtes Umweltgesetzbuch zu erschaffen, weil sich in der letzten Zeit der Trend durchsetzte, die Umwelt als Gesamtheit zu erfassen.

Es ist das europäische Umweltrecht, das die Weiterentwicklung des Umweltrechts in der EU definiert. Sehen kann man das anhand der großen Anzahl von Regelungen und Vorschriften der Europäischen Union zum Umweltrecht. Der EU sind im Umweltbereich viele Kompetenzen zugeordnet worden, und das Umweltrecht gehört zum EU-Vertrag. Neben anderem soll eine rechtliche Wettbewerbsverzerrung durch einheitliche EU-Umwelt-Vorschriften verhindert werden.