unberechtigt erlangte Leistung

Unberechtigt erlangte Leistung, - materieller Vorteil, der ohne Anspruch zum Nachteil eines anderen erlangt wurde. Die Gründe für -unberechtigt erlangte Leistung sind vielgestaltig, z. B. Leistung auf Grund eines nichtigen oder teilweise nichtigen Vertrages, irrtümliche Zahlungen oder Sachleistungen. Der Empfänger hat das Erlangte an den benachteiligten Betrieb oder Bürger herauszugeben oder den Wert zu ersetzen, wenn die Herausgabe nicht möglich ist. Damit werden nicht gewollte bzw. von der sozialistischen Rechtsordnung nicht gebilligte Vermögensänderungen korrigiert. Da die Herausgabepflicht nicht auf materieller Verantwortlichkeit beruht, ist der Empfänger nur in dem Umfang zur Herausgabe bzw. zum Wertersatz verpflichtet, der dem noch bestehenden Vorteil entspricht. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Empfänger wusste oder wissen musste, dass er die Leistung ohne Anspruch erlangt hat.