Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung tritt im Versicherungsfall für Unfälle, ihre medizinische Behandlung, Rehabilitation und die gesundheitlichen Folgen ein

Versicherungen gibt es heute für alle Lebens- und Arbeitsbereiche. Unfälle sind nicht vorhersehbar und nicht selten mit Folgen. Die meisten Unfälle passieren erfahrungsgemäß Zuhause und bei Freizeitaktivitäten. Je nach Schwere des Unfalls kann dieser schnell zu einer finanziellen Katastrophe werden. Die Unfallversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen, auf die man nicht verzichten sollte. Mit den Leistungen aus der Unfallversicherung können Einkommensverluste und die finanziellen Folgen, wie Verdienstausfall, aufgefangen werden. Bevor man sich jedoch für eine Unfallversicherung entscheidet, sollte man sich gut informieren oder beraten lassen. Die wichtigste Leistung in der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Unter Invalidität ist die dauerhafte Beeinträchtigung körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit zu verstehen. Führen die Folgen eines Unfalls also zur Invalidität und somit zur Berufsunfähigkeit, wird eine Unfall- oder Invaliditätsrente aus der Unfallversicherung fällig. Diese Rente wird lebenslang monatlich und gezahlt und liegt etwa bei 50 %. Damit ist es dem Versicherer möglich, finanzielle Verluste durch die dauerhafte Erkrankung abzufangen. Wenn der Unfall so schwerwiegend war, das seine Folgen zum Tode innerhalb eines Jahres führen, wird die vereinbarte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen gezahlt. Auch dieser Punkt dient einzig und allein der finanziellen Absicherung der Angehörigen. In die Unfallversicherung können Zusatzleistungen nach Vereinbarung aufgenommen werden. Krankenhaustagegeld aus der Unfallversicherung kann für die gesamte Zeit des Aufenthaltes in einer Klinik gezahlt werden. Je nach Vereinbarung kann sich dieser Zeitraum auf bis zu drei Jahren belaufen. Das anschließende Genesungsgeld, es ist ebenfalls eine Zusatzleistung in der Unfallversicherung, wird jedoch erst nach der Entlassung aus der Klink fällig und ist meist auf 100 Tage festgelegt. Für kosmetische Operationen werden Behandlungskosten und Nebenkosten entsprechend der vereinbarten Summe erstattet.