Unmögliche Leistung
Unmögliche Leistung, - Leistung, die Gegenstand der vertraglichen Hauptpflicht des Verkäufers, Lieferers oder eines sonstigen Verpflichteten ist und die nicht erbracht werden kann. Als Folge tritt Nichtigkeit des Vertrages ein, soweit die Möglichkeit, die Leistung zu erbringen, schon Vertragsabschluß überhaupt nicht bestand (objektive Unmöglichkeit). Ist die Leistung nur dem Verpflichteten unmöglich (Unvermögen) oder tritt die objektive Unmöglichkeit erst nach dem Vertragsabschluß ein, liegt Nichterfüllung vor, die je nach Verursachung der Störung differenzierte Sanktionen auslöst. Dies gilt in der Regel auch, wenn die Unmöglichkeit durch entgegenstehende Weisungen, fehlende Genehmigungen oder Planentscheidungen der zuständigen Organe bedingt ist (vielfach in Abgrenzung zur objektiven Unmöglichkeit und zum Unvermögen als juristische Unmöglichkeit bezeichnet).