Unterbilanz

Unterbilanz - in der bürgerlichen Bilanzlehre auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesene Position Verlust. Eine Unterbilanz entsteht, wenn die Passiva (Eigen- und Fremdkapital) die Aktiva übersteigen. Übersteigt die Unterbilanz das Grundkapital, liegt Überschuldung vor. Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften wird in der Bilanz der Verlust erst ausgewiesen, wenn Überschuldung vorliegt. Nicht die Unterbilanz, sondern erst die Zahlungsunfähigkeit ist Konkursgrund.