Unternehmen-Angaben

Der von einem Unternehmen erzielte Reinertrag erlangt die Bedeutung einer Unternehmenseigenschaft nur, wenn er vertraglich zugesichert wird; geschieht dies nicht, können unrichtige Angaben des Verkäufers über den Ertrag seine Haftung aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens beim Vertragsschluss begründen.

Wird Ersatz des Vertrauensschadens wegen unrichtiger Angaben beim Vertragsschluss - hier Kauf eines Unternehmens - verlangt, dann gehört es zum Grund des Anspruchs und kann nicht dem Betragsverfahren überlassen bleiben, ob der Getäuschte vom Abschluss des Vertrages überhaupt abgesehen hätte oder ob es ihm gelungen wäre, einen günstigeren Preis durchzusetzen.

Wer im Vertrauen auf die mündliche Zusage eines anderen fest mit dem käuflichen Erwerb eines Grundstücks rechnet und in dieser Erwartung unter Einsatz seiner Arbeitskraft als Architekt Pläne für die Bebauung des Grundstücks entwirft, kann, wenn der andere seine Zusage nicht einhält und die Arbeit sich deshalb als vergeblich erweist, jedenfalls dann nicht unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen das übliche Entgelt als Schadensersatz verlangen, wenn er seine Arbeitskraft sonst nicht anderweitig gewinnbringend hätte einsetzen können.

Die das Management bildenden Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG haften den: beitretenden Kommanditisten im Regelfalle aus Verschulden bei Vertragsschluss für die Vollständigkeit und Richtigkeit der mit ihrem Wissen und Willen in Verkehr gebrachten Werbeprospekte.

Aus den Verhandlungen einer Gemeinde mit einem Bauwilligen über den Abschluss eines Vertrages zur Abwälzung von Folgelasten der Bebauung können sich Pflichten der Gemeinde ergeben, deren Verletzung zur Haftung nach den Grundsätzen des Verschuldens beim Vertragsschluss führt.

Eine Haftung der Gemeinde wegen Verschuldens beim Vertragsschluss tritt nicht schon deshalb ein, weil der von ihr später aufgestellte Bebauungsplan die im Folgelastenvertrag vorausgesetzte bauliche Nutzung von Grundstücken nicht oder nicht in dem gewünschten Maß ermöglicht.

Es kann die Haftung der Gemeinde begründen, wenn sie gegenüber dem Verhandlungspartner unrichtige, seine Vermögensdispositionen nachhaltig beeinflussende Angaben über den Stand der Bauleitplanung macht oder ihm Tatsachen verschweigt, deren Kenntnis ihn veranlasst hätte, sich vom Folgelastenvertrag früher als dann geschehen zu lösen.

Finanziert eine Bank im Zusammenwirken mit einem Arbeitgeber Beteiligungen seiner Arbeitnehmer an der Arbeitgeberfirma und überlässt sie es dem Arbeitgeber, die Kreditverhandlungen mit den Arbeitnehmern zu führen, so muss sie sich etwaige durch den Arbeitgeber bei den Arbeitnehmern hervorgerufene Fehlvorstellungen über die Risiken des Geschäfts zurechnen lassen. Es ist dann ihre Sache, diese Fehlvorstellungen durch geeignete Aufklärung zu berichtigen.

Bei einer Publikums-Kommanditgesellschaft können nicht nur die Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH den beitretenden Kommanditisten aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in Verkehr gebrachten Werbeprospekte haften, sondern auch die Personen, die daneben besonderen Einfluss in der Gesellschaft ausüben und Mitverantwortung tragen. Es ist unerheblich, ob den Beitretenden diese Personen, und ihr Einfluss vor oder bei den Beitrittsverhandlungen bekannt geworden sind.

Wurde jemand durch schuldhaft rechtswidrige Drohung zum Abschluss eines Vertrages veranlasst, so kann er - auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist - die Vertragserfüllung unter dem Gesichtspunkt eines Schadensersatzanspruches aus der Anbahnung von Vertragsverhandlungen verweigern.

In der Feuerversicherung kann aus dem Umstand, dass im Versicherungsantrag ein vor der Antragstellung oder dem Vertragsschluss liegendes Datum als Versicherungsbeginn genannt ist, in der Regel nicht gefolgert werden, dass von den Vertragsparteien eine Rückwärtsversicherung gewollt sei.

Zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht des Versicherungsagenten.

Die Bank kann vor der Gewährung eines Personalkredits verpflichtet sein, den Darlehensbewerber eindeutig und unübersehbar darauf hinzuweisen, dass er das Darlehen unabhängig von dem finanzierten Geschäft und seinen Risiken zurückzahlen muss, wenn die der Bank zuzurechnende Gefahr eines Irrtums des Darlehensbewerbers über seine Rechte und Pflichten und insbesondere über die Risikoverteilung besteht.

Die Vorschriften über die Sachmängelhaftung im Mietrecht verdrängen jedenfalls dann die Bestimmungen über anfängliche Unmöglichkeit, wenn die Mietsache dem Mieter überlassen worden ist.

Neben der mietrechtlichen Gewährleistungshaftung aus §§ 537ff. BGB kommt eine aus Mängeln der Mietsache abgeleitete Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss nicht in Betracht.

Die Nichtigkeit eines im Reisegewerbe verbotenerweise geschlossenen oder vermittelten Darlehensvertrages setzt, wenn das Darlehen der Finanzierung eines Mitarbeitervertrages dienen soll, nicht voraus, dass der Kreditgeber, der Kreditvermittler und der Unternehmer, der die Mitarbeiterstelle vergibt, gegenüber dem Kreditnehmer durch ein enges Zusammenwirken verbunden sind.

Die Rechtsprechungsgrundsätze zum sog. Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Abzahlungskauf können beim finanzierten Mitarbeitervertrag entsprechend gelten.

Die kreditgebende Bank kann bei der Einschaltung eines Kreditvermittlers verpflichtet sein, die Darlehensbewerber eindeutig und unübersehbar darauf hinzuweisen, dass sie das Darlehen unabhängig von dem finanzierten Geschäft und seinen Risiken zurückzahlen müssen.

Personen und Unternehmen, die mit Rücksicht auf ihre besondere berufliche und wirtschaftliche Stellung oder auf ihre Eigenschaft als berufsmäßige Sachkenner eine Garantenstellung einnehmen, können Kapitalanlegern aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen haften, wenn sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen.