Unterversicherungsverzicht

Ob der Verzicht auf den Unterversicherungsverzicht empfehlenswert ist, sollte im Einzelfall geprüft werden, denn sonst kann es im Schadensfall teuer werden

Auf eine Hausratversicherung oder eine Gebäudeversicherung sollte niemand verzichten, denn ein Schadensfall tritt häufiger ein, als man denken möchte. Für den optimalen Versicherungsschutz ist es notwendig die zu versichernden Objekte zu prüfen. Wie mühselig, denkt da so mancher und greift auf die Pauschalen der Versicherer zurück. Was aber, wenn die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreicht. In diesem Fall liegt eine Unterversicherung vor, die nicht nur bei Totalschaden zum Tragen kommt. Auch bei kleineren Vorfällen wird der Versicherer die Erstattung kürzen, liegt eine Unterversicherung vor. Wer dem aus dem Wege gehen möchte, sollte mit dem Versicherer einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Dieser Unterversicherungsverzicht besagt, dass im Schadensfall die Prüfung einer Unterversicherung entfällt. Allerdings wird auch in diesem Fall eine Entschädigung lediglich im vereinbarten Rahmen erfolgen.

Also heißt es in jedem Fall, sorgfältig prüfen, ob die Versicherungssumme dem Wert des Objektes entspricht. Ist das der Fall, kann der Unterversicherungsverzicht eine wertvolle Hilfe im Schadensfall sein. In der Regel bieten Versicherer den Unterversicherungsverzicht ab einer bestimmten Summe pro Quadratmeter Fläche an. Wer aber über sehr große Werte verfügt, sollte die Versicherungssumme entsprechend erhöhen und sich doch die Mühe machen eine sorgfältige Prüfung der zu versichernden Objekte durchzuführen. Für diese Arbeit kann der Fachmann hilfreiche Tipps geben. Im Falle eines tatsächlichen Schadens, der meist sowieso mit viel Stress verbunden ist, kann man so wenigstens materiellem Verlust vorbeugen. Der Unterversicherungsverzicht vom Versicherer ist also in jedem Fall empfehlenswert und sollte unbedingt mit in den Vertrag einfließen. Das bedeutet im Vorfeld etwas mehr Mühe, kann aber den Schadensfall erheblich mildern.