verbindliches Angebot

Verbindliches Angebot, - wissenschaftlich-technische Leistung, mit der Wirtschaftsorganisationen der Investitionsgüterindustrie und des Bauwesens zwecks Vorbereitung eines Investitionsvorhabens ihre künftigen Leistungen zur Investitionsdurchführung gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber mit rechtsverbindlicher Wirkung zu bestimmen haben. Bei zweistufiger Vorbereitung gehört das verbindliches Angebot zum Inhalt der zweiten Vorbereitungsstufe. Über seine Abgabe sind zwischen dem Investitionsauftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer sowie in der weiteren Kooperationskette Wirtschaftsverträge zu schließen. Das verbindliches Angebot hat insbesondere Angaben über die inhaltliche Lösung des Vorhabens (Kurzcharakteristik, technisch-ökonomische Parameter usw.), das verbindliche Preisangebot und Angaben über die Investitionsdurchführung (Netzplan, Bau- und Montagetechnologie, Baustelleneinrichtung usw.) zu enthalten. Es bildet mit anderen Unterlagen die Grundlage für die Grundsatzentscheidung. Vor Übergabe an den Auftraggeber ist der darin ausgewiesene Leistungsumfang mit den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen abzustimmen. Die rechtswirksame Bindung des Auftragnehmers an sein verbindliches Angebot besteht bis zum Ablauf der Angebotsbindefrist bzw. bis zu ihrer vorfristigen Endigung bei Nichterteilung einer staatlichen Planauflage für die Investition.