Vergleichsverfahren

Vergleichsverfahren - gerichtliches Verfahren zur Abwendung eines Konkurses durch Vergleich zwischen Schuldner und Gläubigern. Das Vergleichsverfahren beginnt auf Initiative des Schuldners, der den Gläubigern einen Vergleichsvorschlag vorzulegen hat. Es ist sinnvoll, wenn bei einer Erhaltung oder langsamen Liquidierung des Vermögens des Schuldners die Erfüllung der Forderungen der Gläubiger zu erwarten ist. Das Vergleichsverfahren berücksichtigt die Interessen der Beteiligten.