Verkaufsoption

Die Verkaufsoption berechtigt den Inhaber eines Basisinstrumentes, wie zum Beispiel eine Aktie, diese zu einem im Voraus festgelegten Preis an den Vertragspartner, den sogenannten Stillhalter, veräußern zu dürfen. Auch unter diese Kategorie fällt die Put Option. Hierbei handelt es sich um eine Art des Termingeschäftes, bei dem der Käufer gegen Zahlung des Optionspreises das Recht erhält, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes oder zu einem bestimmten Zeitpunkt, sein Objekt zu einem festen Preis an den Verkäufer zu liefern, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Er zahlt dem Stillhalter dafür eine Optionsprämie. Ein Stillhalter hat die Möglichkeiten, eine Order zur Glattstellung bzw. zum Rückkauf der Option oder keine Order zu erteilen. Kreditinstitute nehmen in den Optionseigengeschäften die Position des Käufers als auch des Stillhabers ein und vermitteln auch Optionskäufe und -verkäufe im Kundengeschäft.