Verlustausgleich

Wenn von Verlustausgleich gesprochen wird, muss zwischen internem und externem Verlustausgleich unterschieden werden. Ein interner Verlustausgleich liegt vor, wenn innerhalb der gleichen Einkunftsart, ein externer Verlustausgleich liegt vor, wenn mit anderen Einkunftsarten ein Verlustausgleich stattfindet. Es handelt sich grundsätzlich um einen Ausgleich von Verlusten mit positiven Gewinnen oder Einkünften im Einkommensteuerrecht.

Es gibt eine komplizierte Regelung für den Veranlagungszeitraum, die aber für viele Bürger von sehr hoher Bedeutung ist. Es wird zwischen fünf Stufen der Verlustverrechnung 711 unterschieden. Bei der Ermittlung wird die Summe aus den verschiedenen Einkunftsarten unter Berücksichtigung entstandener positiver und negativer Teileinkünfte und eventueller Freibeträge miteinander zu verrechnen. Die Summe der Einkünfte bildet die Basis für die Einkommensermittlung. Bleibt nach der Durchführung des Verlustausgleichs ein Verlust übrig, so ist dieser auszugleichen.