Vermögen

Vermögen - 1. im Eigentumsrecht Gesamtheit der einem Eigentümer zustehenden Vermögensrechte (Aktiva), die sich auf Grundstücke, Gebäude, bewegliche Sachen, Forderungen, disponible und rechtlich geschützte wissenschaftlich-technische Erkenntnisse und weitere, ihm rechtlich zugeordnete Vermögenswerte beziehen können. Schulden (Passiva) sind nicht Bestandteil des Vermögens, sie belasten es. Zuweilen wird aber Vermögen auch als Gesamtheit der Aktiva und Passiva verstanden. Eigentumsrecht, sozialistisches - 2. im Steuerrecht sachliche Grundlage für die Berechnung der Vermögensteuer: Reinvermögen (Unterschiedsbetrag zwischen Besitz und Schulden), steuerpflichtiges Vermögen, Gesamtvermögen (umfasst nach dem Steuerrecht die vier Vermögensarten) mit Ausnahme der Wirtschaftsgüter, die von der Vermögensteuer befreit sind (z. B. Spareinlagen und Hausrat).