Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung - spezielle Form der Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen zur Abdeckung von Schadenersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen Verursachung eines Vermögensschadens bei der Berufsausübung. Schadenersatzansprüche aus reinen Sach- oder Personenschäden sind. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, auch Berufshaftpflichtversicherung genannt, ist eine typische Versicherungsform für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten u. a. freiberuflich Tätige.