Vermögenswirksame Leistungen

Arbeitnehmer, Azubis, Beamte, Richter oder Soldaten können vermögenswirksame Leistungen (VL) beziehen. Wenn man einen Arbeitsvertrag abschließt, dann kann man verhandeln über vermögenswirksame Leistungen. Manchmal bestimmen auch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge, ob und wie hoch vermögenswirksame Leistungen ausbezahlt werden.

Vom Arbeitgeber bekommt man Geld als Zuschuss. So ist das bei den vermögenswirksamen Leistungen. Bei einer großen Anzahl von Branchen gibt es Tarifverträge, die solche Regelungen beinhalten. Diese monatlichen Zuschüsse betragen zwischen 6 und 40 Euro, je nachdem, was in dem Tarifvertrag steht. Maximal wären das also 480 Euro an Zuschüssen pro Jahr.

Den staatlichen Zuschuss bei den vermögenswirksamen Leistungen bekommt nicht jeder. Hier gibt es nämlich Einkommensgrenzen per Gesetz. Ausschlaggebend ist das Jahreseinkommen, das man versteuern muss. Und das ist etwas anderes als Ihr Bruttoverdienst. Denn unter anderem die Werbungskosten dürfen Sie davon abziehen. Nachdem sie alles abgezogen haben, darf der Maximalbetrag des zu versteuernden Einkommens bei Ehepaaren 35800 Euro und bei Singles 17900 Euro im Jahr nicht übersteigen. Eine Arbeitnehmersparzulage können sie dann beantragen.

Dazu brauchen Sie von der Bank, bei der Sie ihre vermögenswirksamen Leistungen angelegt haben, eine Bescheinigung, auf der die eingezahlten VL-Beiträge aufgelistet sind. Diese Bescheinigung müssen Sie zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Denn Vermögenswirksame Leistungen also staatlichen Förderbeitrag bekommen Sie nach einer siebenjährigen Wartezeit ausbezahlt. Bei allen Geldanlagen, die man vom Staat sponsern lassen möchte, gibt es diese 7-Jahre-Frist. Sechs Jahre lang müssen die vermögenswirksamen Leistungen einbezahlt werden, und die Verträge müssen über 7 Jahre gelten. Vermögenswirksame Leistungen dürfen in diesem Zeitraum nicht als Notgroschen fungieren: Wer vor dem Frist-Ablauf auf das Geld zugreift, der bekommt keine Zusatzprämie. Vermögenswirksame Leistungen haben so Ihre Tücken. Vermögenswirksame Leistungen sollten immer mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.