Verrechnungscheck

Alle Informationen zum Verrechnungscheck. Ein Verrechnungscheck darf beim Einlösen nicht in bar ausgezahlt werden. Wie der Name, Verrechnungscheck, schon sagt, muss der Scheck mit einem Konto verrechnet werden. So kann der Weg bei einem Verrechnungscheck nachvollzogen werden. Man weiß also immer, wer den Verrechnungscheck ausgestellt hat und wer ihn eingelöst hat. Einen Verrechnungscheck erkennt man an dem Vermerk auf der Vorderseite Verrechnung oder Verrechnungscheck. Um ihn einzulösen, muss der Besitzer ein zusätzliches Formular ausfüllen, das dann mit dem Scheck zusammen am Schalter abgegeben wird. Im Ausland wird ein Scheck der gekreuzt durchgestrichen ist, so oft als Verrechnungscheck gekennzeichnet. In Deutschland ist das eher unüblich mittlerweile. Daher sollte man darauf achten, dass man, wenn man einen Verrechnungscheck ausstellen möchte, das korrekte Formular verwendet. So kann man Missverständnissen vorbeugen. Ebenfalls kann der Vermerkt Verrechnungscheck auch per Handschrift auf den Scheck geschrieben werden. Selbst, wenn dieser Vermerkt durchgestrichen wurde, gilt er noch. Wird der Scheck dennoch falsch eingelöst und von dem Mitarbeiter der Bank ausgezahlt, haftet in diesem Fall die Bank für einen eventuellen entstandenen Schaden. Daher muss hier bei einem Verrechnungscheck große Sorgfalt an den Tag gelegt werden. Die Haftung bezieht sich dann aber nur auf die Höhe des Betrags. Ein Schadensersatz wird nicht gewährt, wenn ein Verrechnungscheck falsch ausgezahlt wurde. Im Gegensatz zum Verrechnungscheck, wird beim Barscheck der Betrag als bares Geld ausgezahlt.