Versanddisposition

Versanddisposition - Mitwirkungshandlung des Bestellers im Liefervertrag bei der Vorbereitung und Durchführung des Transportes der Erzeugnisse zum Auftraggeber. Die Notwendigkeit der Versanddisposition ergibt sich aus der Pflicht des Lieferers zur Transportvorbereitung und -organisierung, wozu er häufig der Mitwirkung des Bestellers bedarf. Dieser hat die für den Transport erforderlichen Angaben mitzuteilen, soweit das nicht schon bei Abschluss des Liefervertrages erfolgte. Zur Versanddisposition gehören Angaben über Bestimmungsort, Empfänger, Transportweg u. a. Im Liefervertrag besteht Pflicht zur Erteilung der Versanddisposition, wenn dies bes. vereinbart wird; in den Außenhandelsbinnenbeziehungen ist Versanddisposition stets zu erteilen. Kann wegen Fehlens der Versanddisposition das Erzeugnis nicht termingemäß versandt werden, so ist der Lieferer berechtigt, das Erzeugnis für den Besteller auf dessen Kosten einzulagern und Rechnung zu erteilen.