Versicherter

Versicherter, mitversicherte bzw. versicherte Person - die Person, in deren Interesse, zu deren Gunsten oder auf deren Leben oder Gesundheit das Versicherungsverhältnis besteht. Der Versicherungsnehmer ist zugleich Versicherter, wenn o. g. Bedingungen gelten. Der Versicherte ist Beteiligter des Versicherungsverhältnisses, aber nicht der Partner, wenn er nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer ist. Die rechtliche Stellung des Versicherten im Versicherungsverhältnis ist in der Sach-, Haftpflicht- und Personenversicherung unterschiedlich. Versicherungsnehmer und Versicherter sind verpflichtet, der Versicherungseinrichtung unverzüglich alle Umstände mitzuteilen, auf deren Anzeigepflicht sie hingewiesen wurden.