Versicherung anomaler Risiken

Versicherung anomaler Risiken - in der Personenversicherung die Versicherung zu erschwerenden Bedingungen. Ursachen für das Vorliegen anomaler Risiken können sein: von der Norm abweichender Gesundheitszustand oder geistige und körperliche Gebrechen des Antragstellers; in der Personenversicherung auch Vorbelastung durch mögliche Vererbung von Krankheiten (Heredität) oder ein Beruf mit hoher Unfallwahrscheinlichkeit. Die erschwerenden Bedingungen können sein: erhöhter Beitrag oder eine gestaffelte Auszahlung der Versicherungssumme, wenn der Versicherungsfall in den ersten Versicherungsjahren eintritt. Über die Einschränkung der Versicherungsdauer, die Änderung des gewünschten Tarifs oder der Beitragszahlungsdauer wird ein bei der Antragstellung zunächst anomales Risiko für den Versicherer zum normalen. Grundlage für die Entscheidung über die Versicherung anomaler Risiken ist die Risikoprüfung.