Versicherung auf den Todesfall

Versicherung auf den Todesfall, Todesfallversicherung, Risikolebensversicherung - Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungssumme ausschließlich beim Tode der versicherten Person ausgezahlt wird. Die Versicherung auf den Todesfall ist eine Risikoversicherung, die im Gegensatz zu anderen Formen der Lebensversicherung nicht mit einem individuellen Sparvorgang verknüpft ist. Die reine Versicherung auf den Todesfall wird auf Lebenszeit abgeschlossen (lebenslängliche Todesfallversicherung). Ihr Zweck besteht vor allem darin, den durch den Tod der versicherten Person entstehenden Geldbedarf zu decken. Die Versicherung auf den Todesfall kann gegen Zahlung eines Einmalbeitrages, gegen laufende Beitragszahlung bis zum Tode der versicherten Person oder längstens bis zur. Erreichung eines bestimmten Alters, z. B. des 65. oder des 60. Lebensjahres (temporäre Versicherung auf den Todesfall), abgeschlossen werden. Ist die Beitragszahlungsdauer begrenzt, spricht man von einer Todesfallversicherung mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer. Eine weitere Modifizierung der Todesfallversicherung besteht darin, dass die Versicherungssumme im Todesfall, spätestens aber mit Vollendung eines hohen Lebensalters, etwa des 85. Lebensjahres, ausgezahlt wird. Theoretisch gesehen handelt es sich dabei um eine Versicherung auf den Erlebens- und Todesfall. Mit Rücksicht auf das hohe Erlebensalter ist jedoch der Unterschied zur Versicherung auf den Todesfall mit bis zum Tode laufender Vertragsdauer unbedeutend. Von der reinen Todesfallversicherung ist die abgekürzte Todesfallversicherung, auch als Risikolebensversicherung bezeichnet, zu unterscheiden. Letztere wird für eine kalendermäßig fixierte Vertragsdauer abgeschlossen. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Formen der Versicherung auf den Todesfall besteht darin, dass bei der lebenslänglichen Todesfallversicherung die Versicherungssumme in jedem Falle ausgezahlt wird, bei der abgekürzten Todesfallversicherung jedoch nur dann, wenn die versicherte Person während der Vertragsdauer stirbt. Im Gegensatz zur reinen Versicherung auf den Todesfall schließt die abgekürzte Todesfallversicherung keine Unfallzusatzversicherung ein. Der Versicherungsvertrag einer abgekürzten Versicherung auf den Todesfall sieht das Recht für den Versicherungsnehmer vor, die Risikolebensversicherung in eine Versicherung auf den Erlebens- und Todesfall bis zur Höhe der bisherigen Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung umzuwandeln.