Versicherungsbeginn

Versicherungsbeginn - Zeitpunkt, zu dem a) eine Pflichtversicherung wirksam wird bzw. ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird oder b) der Versicherungsschutz einsetzt oder c) von dem an der Versicherungsbeitrag berechnet wird. Es wird unterschieden zwischen formellem, materiellem und technischem Versicherungsbeginn. Der formelle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist, d. h. der Antrag durch den Versicherer angenommen wurde. Der materielle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem die Haftung des Versicherers eintritt, d. h. von dem an Versicherungsschutz gewährt wird. Der technische Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, von dem an der Beitrag berechnet wird und zu zahlen ist.