Versicherungsbeitrag

Versicherungsbeitrag, Beitrag, Prämie, Versicherung entgelt, Versicherungsprämie - ökonomisch betrachtet der Geldbetrag, den der Versicherungsnehmer einer Sach-, Haftpflicht- und Personenversicherung beiträgt; juristisch betrachtet die Gegenleistung des Versicherungsnehmers oder des Versicherten und seines Betriebes für die Gewährleistung des Versicherungsschutzes. In der Sach-, Haftpflicht- und Personenversicherung wird der Versicherungsbeitrag auf der Grundlage des Äquivalenzprinzips so berechnet, dass die Summe aller Leistungen des Versicherers gleich der Summe aller Versicherungsbeitrag ist bzw. jeder Versicherungsnehmer einen Versicherungsbeitrag zu entrichten hat, der etwa der Größe des von ihm eingebrachten Risikos entspricht. Der Versicherungsbeitrag wird unterteilt in einen Risikoanteil (Risikobeitrag) und in einen Kostenanteil; bei den sparwirkenden Formen der Personenversicherung kommt noch der Sparanteil (Sparbeitrag) hinzu. Risikoanteil und Sparanteil bilden den Nettobeitrag. Aus ihm finanziert der Versicherer die bei Eintritt des Versicherungsfalles zu bewirkenden Leistungen. Grundlage der Kalkulation des Nettobeitrages ist die Schadenwahrscheinlichkeit sowie bei den sparwirkenden Formen der Personenversicherung der Zins. Der Kostenanteil dient zur Finanzierung der mit der Bildung, Verwaltung und Verteilung entstehenden Kosten. Nettobeitrag plus Kostenanteile sowie Sicherheits und Gewinnzuschlag bilden den Bruttobeitrag. Unter Anwendung von Glättungsmethoden ergibt sich daraus der Beitrag.