Folgebeitrag - Versicherungsbeitrag

Folgebeitrag - Versicherungsbeitrag, der im Gegensatz zum Einmalbeitrag in gleich bleibender Höhe und in regelmäßiger zeitlicher Folge fällig wird. Bei der Staatlichen Versicherung auch Kennziffer für die Planung, Abrechnung und Analyse der Bestandsentwicklung und der Beitragseinnahme für Versicherungen mit Folgebeitrag bzw. Versicherungsbeitrag. Wird ein Folgebeitrag oder Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, erlischt der Versicherungsschutz, und zwar dann, wenn dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsfrist von einem Monat gesetzt worden ist und der Versicherungsnehmer innerhalb dieser Frist nicht zahlt. Voraussetzung für das Erlöschen des Versicherungsschutzes bei Nichtzahlung des Folgebeitrag, Versicherungsbeitrag ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer beim Setzen der Zahlungsfrist schriftlich auf die Rechtsfolgen der Nichtzahlung hingewiesen wurde.