Versicherungsnehmer

Bei einem Versicherungsnehmer kann es sich um eine natürliche Person handeln, aber auch um eine juristische Person. Versicherungsnehmer und Versicherer schließen einen Vertrag ab und legen so den Vertragsinhalt fest. Der Vertragsinhalt kann zwischen beiden Vertragsparteien frei verhandelt werden, sofern keine gesetzlichen Richtlinien vorgegeben sind. In der Regel ist es allerdings so, dass der Versicherer bereits Vertragskonditionen anbietet und der Vertrag dann auf den Versicherungsnehmer abgestimmt wird.

Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, die Versicherungsbeiträge zu zahlen, während sich der Versicherer verpflichtet, für Schäden, die im Vertrag vereinbart wurden, zu haften. Ein Versicherungsnehmer kann auch jemand anderen als Bezugsberechtigten der Leistung festlegen oder den Vertrag verpfänden, abtreten oder beleihen. Diese Vorgehensweise ist allerdings nur wirksam, wenn die Änderung vorab mit dem Versicherer geklärt wurde. Wenn Gefahren anderer versichert werden, kann der Vertrag auch bestimmen, dass Obliegenheit durch Dritte einzuhalten ist.