Versicherungsprinzip

Versicherung bedeutet immer, dass ein Risikoausgleich angestrebt ist und dies ist auch das Konzept der privaten und auch der Sozialversicherung. Bei einigen Arten der Versicherung ist der Risikoausgleich gekoppelt mit einer Kapitalansparung. Die Bildung von Gefahrengemeinschaften ist die Basis unseres Versicherungswesens. Durch einen Zusammenschluss von Personenkreisen, die gleichen Gefahren ausgesetzt oder durch diese bedroht sind, wird durch die Prämienzahlungen dieses Personenkreises ein Kapital gebildet, das gewährleistet, dass bei Eintritt eines Schadensfalles, Geld für den Schadensausgleich bereitsteht.

Die Höhe der Prämie des Einzelnen hängt aus diesem Grunde davon ab, wie hoch das Risiko für diese Person ist, mit dem derjenige die Gefahrengemeinschaft dann belastet. Es handelt sich bei der Gefahrengemeinschaft um eine Art gemeinsame Selbsthilfe. Die deutsche Sozialversicherung ist allerdings durch eine Verkopplung von Versicherungsprinzip, Versorgungsprinzip und Fürsorgeprinzip geprägt.