Versicherungsschutz

Versicherungsschutz - Bezeichnung für das Bestehen und die ökonomische Wirkung eines Versicherungsverhältnisses. Versicherungsschutz genießen, bedeutet geschützt zu sein gegen die finanziellen Folgen bestimmter schadenstiftender und ähnlicher Ereignisse, die zufällig und, bezogen auf das gesamte Arbeitsgebiet der Versicherungseinrichtung, massenweise auftreten (Versicherung). Der Versicherungsschutz kann entweder obligatorisch durch eine Pflichtversicherung oder freiwillig durch Abschluss eines Versicherungsvertrages gegen Zahlung des Versicherungsbeitrages erlangt werden. In der freiwilligen Versicherung hängt der Beginn des Versicherungsschutzes maßgeblich von der Erfüllung der Beitragszahlungspflicht durch den Versicherungsnehmer ab. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist in den Formen der Pflichtversicherung durch staatliche Rechtsnormen, in der freiwilligen Versicherung durch vertragliche Vereinbarung auf der Grundlage der Versicherungsbedingungen geregelt. In allen Versicherungsformen haben die Versicherungseinrichtungen das Recht, bei schwerwiegenden Verletzungen der sich aus dem Versicherungsverhältnis für den Versicherungsnehmer ergebenden Pflichten, den Versicherungsschutz ganz oder teilweise auszusetzen (Mitwirkungspflichten des Versicherten).