Verspätungszinsen, Verzugszinsen

Verspätungszinsen, Verzugszinsen - 1. bei Überschreitung der Zahlungsfrist an den Verkäufer zu zahlende Vergütung. Die Verspätungszeit beginnt am Tage nach Eintritt der Fälligkeit und schließt den Tag der Zahlung ein. - 2. von Kreditinstitut erhobene, gegenüber dem Normalzins erhöhte Zinsen, wenn der Kreditnehmer mit den Zins- und Tilgungsleistungen im Verzug ist. In diesen Fällen kann entweder der Normalzins für den gesamten noch nicht getilgten Kredit erhöht werden (z. B. beim Teilzahlungskredit), oder es werden nur die rückständigen Beträge, d. h. die nicht termingemäß gezahlten Raten, erhöht verzinst (z. B. bei bestimmten Formen der Wohnungsbaukreditierung).