Versteigerung, Auktion

Versteigerung, Auktion - Form der Veräußerung beweglicher Sachen (z. B. Fundsachen, Pfänder, Kunst- und Sammlergegenstände oder traditionell in dieser Weise international gehandelter Waren, wie Felle und Pelzwaren), bei der in öffentlicher Kaufhandlung ein Versteigerer (Auktionator) den Interessentenkreis auffordert, durch Zuruf oder Zeichen im Rahmen des zugelassenen Preisspielraums Angebote (Gebote) abzugeben, wobei einer den anderen überbieten kann. Mit dem Höchstbietenden wird der Kauf- und Übereignungsvertrag dadurch geschlossen, dass der Versteigerer ihm durch einen symbolischen Hammerschlag den Zuschlag erteilt. Früher war die Versteigerung bzw. Auktion auch die Form der Verwertung von Sachen im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren.