Vertragsangebot

Vertragsangebot - an den künftigen Vertragspartner gerichtete Willenserklärung des Anbietenden, die die von ihm vorgeschlagenen Vertragsbedingungen enthält und den Angebotsempfänger zur Annahme (1.) auffordert. Ist die Erklärung nicht so eindeutig, dass sie durch bloße Einverständniserklärung angenommen werden kann, so liegt eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots vor. Beim Abschluss von Wirtschaftsverträgen hat sich der Empfänger auf das Vertragsangebot oder die Aufforderung hin fristgerecht zu äußern, soweit nichts anderes festgelegt ist. Die Angebotsform (2.) sind allg. Aufforderungen zur Abgabe von Vertragsangebot, ohne die Adressaten zu einer Äußerung zu verpflichten. Liegen die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss bei Wirtschaftsverträgen vor, so hat der Auftraggeber das Vertragsangebot abzugeben oder den Auftragnehmer zu einem. Vertragsangebot aufzufordern, wenn er das Vertragsangebot nicht selbst unterbreiten kann (z. B. dann, wenn der Auftragnehmer einen geeigneten Leistungsgegenstand vorschlagen muss, weil der Auftraggeber nur den Verwendungszweck angeben kann). In bestimmten Fällen ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Vertrag über die Abgabe eines Vertragsangebots durch den Auftragnehmer abzuschließen (z. B. über ein verbindliches Leistungsangebot, das der Auftraggeber vor Abschluss eines Instandsetzungsvertrages fordert).