Vertragsergänzung

Vertragsergänzung- erstmalige Gestaltung des Vertrages, bezüglich bestimmter Abreden (im Unterschied zur Vertragsänderung). Ist es beim Abschluss von Wirtschaftsverträgen noch nicht möglich oder nicht zweckmäßig, alle für die Leistung erforderlichen Vereinbarungen zu treffen, so haben die Partner den Zeitpunkt der späteren Vertragsergänzung zu vereinbaren (z. B. für die Spezifizierung des Sortiments unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Bedarfsentwicklung).