Vertragsrecht

Vertragsrecht

Prinzipiell gibt es im Zivilrecht die so genannte Vertragsfreiheit. Das Individuum kann frei entscheiden, ob man einen Vertrag abschließen möchte oder nicht, oder wie ein Vertrag beschaffen sein soll. Jedoch ist die generelle Vertragsfreiheit bereits wieder eingeschränkt, weil im BGB viele Vertragsarten samt zugehörigen Bestimmungen vorgesehen sind.

Was versteht man nun unter einem Vertrag? Jeden Tag machen wir viele Verträge, ohne dass wir dabei darüber nachdenken. Wenn man mit dem Bus fährt, dann hat man einen Beförderungsvertrag geschlossen. Wenn man Brötchen kauft, dann hat man einen Kaufvertrag gemacht. Wenn man seiner Berufsarbeit nachgeht, dann geschieht dies auf Basis eines Dienstvertrages. Die Wohnung, in der man wohnt, unterliegt in der Regel einem Mietvertrag. Sogar wenn man heiratet schließt man einen Vertrag ab: das ist ein so genannter familienrechtlicher Vertrag.

Juristisch definiert versteht man unter einem Vertrag ein mehrseitiges Rechtsgeschäft (d. h. mehr als 1 Teilnehmer), welches gebildet wird durch Antrag und Annahme. Beispielsweise wenn man ein billiges Angebot für ein Handy sieht und das Angebot annimmt. Dann hat man einen Kaufvertrag abgeschlossen. Oder ein Freund fragt, ob er für ein paar Tage ihr Fahrrad bekommen könnte. Sie stimmen zu, und haben dadurch mit ihm einen Leihvertrag abgeschlossen. Wenn Ihr Freund mit einem Blumenstrauß kommt und Ihnen einen Heiratsantrag macht, und Sie beides annehmen, dann haben Sie durch diese Verlobung einen familienrechtlichen Vertrag abgeschlossen, und dabei auch noch einen Schenkungsvertrag wegen des Blumenstraußes.

Wenn man mit 2,50 EUR für ein Haus auf eBay das Endgebot abgibt, dann hat man sensationell günstig ein Haus gekauft. Dieser Fall ging durch mehrere Gerichtsinstanzen bis zum BGH, denn er ist wirklich geschehen. Der BGH hatte in diesem Fall die Käuferin mit 3000 EUR abgefunden und dem Anbieter das Haus gelassen. Auf dieses Urteil sollte man sich als eBay-Anbieter besser nicht verlassen, und man sollte demnach immer ein Mindestangebot einfordern.

Die Welt ist also voller Verträge. Daher sind die Bestimmungen des Vertragsrechts durchaus interessant. So sollte man auch auf das Kleingedruckte achten.