Vertragszeitraum

Vertragszeitraum - Zeit zwischen dem Vertragsabschluss und der vertragsgemäßen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei Leistungsverträgen läuft der Vertragszeitraum mit dem Ende der Leistungszeit ab, die für die Hauptleistung des Auftragnehmers vereinbart wurde; bei unbefristet eingegangenen Dauerschuldverhältnissen (z. B. Lager-, Nützungs- und Mietverträge) wird der Vertragszeitraum durch Kündigung beendet. Die Betriebe vereinbaren den zweckmäßigsten Vertragszeitraum nach den Erfordernissen der Planung der Volkswirtschaft und des jeweiligen Vertragsverhältnisses. Der Vertragszeitraum ist so zu bemessen, dass die Leistung des Auftragnehmers innerhalb des Vertragszeitraum vollständig erbracht werden kann. Er kann durch Rechtsvorschrift oder durch Koordinierungsvereinbarung festgelegt werden. Bei Verzug ist die verspätete Leistung auch nach Ablauf des Vertragszeitraum zu erbringen. Die Ansprüche auf Gegenleistung und auf Sanktionen wegen einer Vertragsverletzung werden durch den Ablauf des Vertragszeitraum nicht ausgeschlossen.