Vertretbarkeit

Vertretbar sind Waren, wenn sie von gleichem Wert beschaffen sind und gegeneinander austauschbar sind. Beispiele hierfür sind Rohstoffe oder Wertpapiere. Eine enorm wichtige Voraussetzung für die Handelbarkeit ist die Vertretbarkeit für Handel an der Börse ohne physische Präsenz der Waren.

Bei vertretbaren Dingen ist es dem Gläubiger nicht wichtig, welche von einer Vielzahl gleichartiger Dinge er bekommt. Ein anderes Wort für Vertretbarkeit ist Fungibilität. Sie bezeichnet die Eigenschaft von Dingen im Geschäftsverkehr nach Gewicht, Zahl oder Maß zu bestimmen. Nur Objekte, die vertretbar sind, können Gegenstand von unregelmäßigen Verwahrungen, einer Anweisung oder Darlehen sein. Dies ist besonders bei Wertpapieren sehr wichtig. Im Wertpapierwesen werden die Werte zum Beispiel in Gattungen organisiert. Innerhalb dieser Gattungen können die Wertpapiere beliebig ausgetauscht werden. Dadurch ergibt sich weder eine Minderung noch eine Mehrung des Wertes.