Vertreterprovision

Vertreterprovision - Vergütung des Handelsvertreters (Reisevertreter) in Form einer Vermittlungs- oder Abschlussgebühr. Der Handelsvertreter erwirbt den Anspruch auf die Vertreterprovision für jedes abgeschlossene Geschäft, das durch ihn zustande gekommen ist. Endgültig erhält er die Vertreterprovision jedoch erst, nachdem das Geschäft ausgeführt ist, meist als prozentualen Abschlag vom Verkaufswert.