Verwaltungsgemeinkosten

Verwaltungsgemeinkosten - Kosten von Unternehmen, die durch die Verwaltung (ohne Vertriebsbereich) entstehen. Zu den Verwaltungsgemeinkosten gehören insbesondere die Gehälter der Verwaltungsangestellten, die Kosten für Mieten, Pachten, Büromaterial, Postgebühren, Abgaben, Beiträge und z. T. auch Steuern. Den Kostenträgern werden die Verwaltungsgemeinkosten bei Anwendung des Zuschlagverfahrens gewöhnlich auf Basis der Fertigungslöhne oder Herstellungskosten zugerechnet. Diese Verrechnung kann eine Umlage der Verwaltungsgemeinkosten auf Hauptkostenstellen (Verwaltungskostenumlage) vorausgehen. Nicht zu den Verwaltungsgemeinkosten gehören die Vertriebsgemeinkosten.