Verwaltungskredit

Ein Verwaltungskredit ist ein Investitionskredit, der durch die Weitergabe von zweckgebundenen fremden Mitteln an einen Kreditnehmer zur Verfügung gestellt wird durch Kreditinstitute, wobei das jeweilige Kreditinstitut nur als Zahl- bzw. Verwaltungsstelle agiert. Die Bank oder Sparkasse fungiert in diesem Fall als Treuhänder in fremdem Namen und auf fremde Rechnung, ohne ein Risiko einzugehen bzw. zu übernehmen. Ein Kriterium für einen Verwaltungskredit ist, dass das Kreditinstitut bei Insolvenz des Kreditnehmers die Forderung nicht für sich selbst, sondern nur als Vertreter des Treugebers einfordert. Es wird beim Treuhänder auch keine Bilanz geführt. Wie durchlaufende Kredite auch zählen Verwaltungskredite zu Treuhandkrediten.

Treuhandkredite sind durchgeleitete Kredite, bei denen über Banken Ausleihungen erfolgen von zweckgebundenen Krediten, die oft von öffentlicher Hand zur Verfügung gestellt werden. Sie werden von den Banken unter eigenem Namen, aber für den Treugeber weitergegeben.